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Mallorca Radsportreisen und Radvermietung im PlanetOneHOTEL

AGB

 

  1. Vertragsgegenstand
    Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Mallorca-Velo für sämtliche von uns erbrachten Reisedienstleistungen.
     
  2. Anmeldung
    Der Vertrag zwischen Ihnen und der Mallorca-Velo kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rechte und Pflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) aus dem Vertrag für Sie und alle weiteren durch Sie angemeldeten Teilnehmer einerseits und der Mallorca-Velo andererseits bindend.
     
  3. Leistungen
    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Flyer, Internetauftritt, Buchungsformular) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
     
  4. Preise
    Wir behalten uns vor, den Reisepreis zu erhöhen (z.B. bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren). Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises verpflichten wir uns, Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend zurückerstattet.
     
  5. Zahlungsbedingungen
    Die Gesamtzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Mallorca-Velo kann eine Anzahlung bis maximal 25% des Rechnungsbetrages verlangen, fällig nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung. Die Reisedokumente werden erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort zahlbar. Eine nicht rechtzeitig eingegangene Zahlung berechtigt die Mallorca-Velo, die Reiseleistung zu verweigern.
     
  6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren
    Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Reiseannullierung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Annullierung ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung. Dem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.
     
    1. Annullierungskosten
      Zu jedem Zeitpunkt erheben wir für Annullierung eine Bearbeitungsgebühr von 40€ pro Person höchstens 80€ pro Auftrag. Wenn Sie später als 30 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurücktreten, wer die folgenden Annullierungskosten in Prozenten des Reisepreises zusätzlich erhoben:
      • 14-8 Tage vor Abreise: 50%
      •  7-1 Tage vor Abreise: 80%
      • Am Abreisetag: 100%
         
    2. Änderungen des Reisearrangements
      Für eine Änderung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 40€ pro Person, maximal 80€ pro Auftrag. Die Gebühr entfällt, wenn der Preis des geänderten Auftrags höher wird als der des ursprünglichen Arrangements.
       
    3. Ersatzperson
      Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu einer Mitteilung an uns. Mallorca-Velo kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

      Für diese Änderung erheben wir eine Gebühr von 30€. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Reiseteilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
       
    4. Vorzeitige Rückreise
      Brechen Sie die die Reise vorzeitig aus Gründen ab, die nicht durch eine Nichterfüllung der Leistungen gerechtfertigt sind, können keine Kosten für unbenützte Leistungen rückerstattet werden. Alle Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise gehen Ihnen zu Lasten.
       
  7. Änderungen/Annullierungen durch Mallorca-Velo
     
    1. Programmänderungen
      Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse aus sicherheitstechnischen Gründen vor, einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehen Umstände es erfordern; dabei sind wir um eine möglichst gleichwertige Ersatzlösung bemüht.
       
    2. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
      Mallorca-Velo kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
       
    3. Außergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt
      Wenn aus unserer Sicht die Durchführung einer Reise schon vor dem Abreisetermin durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort), behördliche Maßnahmen oder wegen Streiks gefährdet ist, erschwert oder gar verunmöglicht wird und nicht begonnen werden kann, sind wir befugt, die Reise auch in Ihrem Interesse abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich erstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
       
  8. Leistungsänderungen während der Reise
    Unvorhergesehene Umstände können es in Ihrem Interesse während der Reise erforderlich machen, dass einzelne Leistungen geändert werden müssen. Wir sind jedoch bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Im Falle von Leistungsänderungen, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen zurückzuführen sind, haften wir nicht.
     
  9. Haftung
    Mallorca-Velo haftet für die Erfüllung des Reisearrangements. Den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den dadurch für Sie entstandenen Mehraufwand vergüten wir Ihnen zurück, soweit Ihnen an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung offeriert werden konnte. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Reisepreises. Wir haften nicht für Änderungen der Reiseleistungen bei höherer Gewalt und behördlichen Maßnahmen. Es besteht zudem kein Haftungsanspruch, wenn ein Versäumnis Ihrerseits die Erfüllung einer Leistung verunmöglicht.
     
    1. Sachschäden
      Wir haften für Sachschäden, die durch die Mallorca-Velo schuldhaft verursacht werden, sofern kein eigenes Verschulden des Teilnehmers vorliegt und keine anderweitige Entschädigung (z.B. von einer Versicherung) geltend gemacht werden kann. Unsere Schadenersatzpflicht ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Haftungsausschluss: Diebstahl von Bargeld, Kreditkarten, Checks Wertgegenständen, Fahrrad etc.
       
    2. Reise mit erhöhtem Risiko
      Radsportferien sind Aktivferien und Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche Schäden, die von der Ausübung des Radsports herrühren, haften wir in keinem Falle, auch dann nicht, wenn Sie in einer Gruppe mit Gruppenleitung fahren. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch dann, wenn Sie in einer Gruppe fahren. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch.
       
  10. Gerichtsstand
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz von Mallorca-Velo.
     
  11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
     
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
       
    2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bonn Erfüllungsort und ausschließlich Gerichtsstand für alles sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
       
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.